Zugang Kündigung – Zustellung durch Post – Einwurf durch Bediensteten Deutsche Post AG – Anscheinsbeweis Zugang zu postüblichen Zustellzeiten – Wichtige BAG Entscheidung

BAG, Urt. v. 20.06.2024, 2 AZR 213/23

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist grundsätzlich anzunehmen, dass, wenn ein Bediensteter der Deutschen Post AG Briefe in einen Hausbriefkasten legt, das zu den postüblichen Zustellzeiten geschieht.

Leitsatz des BAG: Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen.

Sachverhalt:

Die Parteien streiten über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung. Laut Arbeitsvertrag bestand eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Mit Kündigungsschreiben vom vom 28.09.2021 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2021. Unstreitig ist, dass ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG das „Zugang Kündigung – Zustellung durch Post – Einwurf durch Bediensteten Deutsche Post AG – Anscheinsbeweis Zugang zu postüblichen Zustellzeiten – Wichtige BAG Entscheidung“ weiterlesen

Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

BGH, Urt. v. 24.11.2016 – Az.: I ZR 220/15 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 212/2016 v. 24.11.2016

Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film „The Expendables 2“. Sie nimmt die Beklagte wegen des öffentlichen Zugänglichmachens dieses Filmwerks im Wege des „Filesharing“ auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch. Der Film ist im November und Dezember 2012 zu verschiedenen Zeitpunkten über den Internetanschluss der Beklagten durch einen unbekannten Dritten öffentlich zugänglich gemacht worden, der sich unberechtigten Zugang zum WLAN der Beklagten verschafft hatte. Die Beklagte hatte ihren Internet-Router Anfang 2012 in Betrieb genommen.

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