Bürokratieabbau im Arbeitsrecht – Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Arbeitsrecht – Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch das Bürokratieentlastungsgesetz vom 26.09.2024 mit der eingeführten Textform und elektronischen Übermittlung– wesentliche Änderungen mit dem 01.01.2025 sind:

Nachweisgesetz – Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses – Fortschritt bei der Digitalisierung in der Personalverwaltung:

Die vom Arbeitgeber zu erbringenden Nachweise zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen – bisher ausnahmslos in Schriftform vorgeschrieben – dürfen jetzt in Textform nach § 126b BGB abgefasst und elektronisch übermittelt werden (z.B. E-Mail), wenn das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer einen Empfangsnachweis erhält. Zu der Empfangsnachweiserteilung hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber aufzufordern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG).

ABER ACHTUNG: Die Erleichterung gilt nicht für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer, in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach § 2a Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aktuell tätig sind, d.h. von der Erleichterung ausgenommen sind Arbeitnehmer im Baugewerbe, im Gaststätten- u. Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport und

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Bundesgerichtshof bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines Katalysator-Kaufs nach erfolgtem Einbau und Probefahrt

BGH, Urt. v. 12.10.2016 – Az.: VIII ZR 55/15 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 179/2016 v. 12.10.2016

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Verbraucher, der einen im Onlinehandel erworbenen Katalysator in sein Fahrzeug einbaut und anschließend eine Probefahrt unternimmt, nach dem daraufhin erfolgten Widerruf seiner Kauferklärung verpflichtet ist, dem Verkäufer Wertersatz für die bei der zurückgegebenen Sache eingetretene Verschlechterung zu leisten.

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