OLG München, Urt. v. 30.06.2016 – Az.: 6 U 732/16 – Quelle: NJW Heft 49/2016 v. 01.12.2016
Das OLG München hat mit dem zitierten Urteil zugunsten des Streamingdienstes Sky Online entschieden, dass das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten nicht nur beim einmaligen Herunterladen eines solchen Inhalts, sondern auch bei längerfristigen Leistungen in Form von Abonnements gilt. Mit Sky Online lassen sich exklusive Inhalte des Pay-TV-Senders ohne Receiver auf mobilen Endgeräten empfangen.