OLG Frankfurt a.M. – Urt. v. 24.08.2016 – Az.: 11 U 123/15 – Quelle: NJW Heft 50/2016 v. 08.12.2016
Das OLG Frankfurt a.M. hat dem zur Deutschen Bahn AG gehörenden Reiseportal start.de erlaubt, die Sofortüberweisung als alleinige kostenlose Zahlungsmöglichkeit im Internet anzubieten.
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