BGH, Urt. v. 12.10.2016 – Az.: VIII ZR 55/15 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 179/2016 v. 12.10.2016
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Verbraucher, der einen im Onlinehandel erworbenen Katalysator in sein Fahrzeug einbaut und anschließend eine Probefahrt unternimmt, nach dem daraufhin erfolgten Widerruf seiner Kauferklärung verpflichtet ist, dem Verkäufer Wertersatz für die bei der zurückgegebenen Sache eingetretene Verschlechterung zu leisten.