Quelle: BGH – Pressemitteilung – Nr.: 100/2018 vom 05.06.2018 – BGH – Az. X ZR 96/17
Der Bundesgerichtshof wird am 03.07.2018 darüber entscheiden, ob bei verspätetem Rückflug von einer Pauschalreise, die Mehrkosten eines ohne vorheriges Abhilfeverlangen und ohne Fristsetzung in Eigenregie gebuchten und durchgeführten Ersatzfluges vom Reiseveranstalter als Schadensersatz verlangt werden können.
Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes: