Grundstückskauf mit Doppelhaushälfte – nur Käufer zahlt Maklerlohn – Verstoß gegen Halbteilungsgrundsatz und Rückforderung der Provision vom Makler zu 100 %

BGH, Urteil vom 6. März 2025 – I ZR 138/24

Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten

Kurzgefasst: § 656d BGB kommt auf jede Vereinbarung zur Anwendung, die eine Partei des Kaufvertrages, die nicht auch Partei des Maklervertages ist, zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn an den Makler verfplichtet. Die Vereinbarung verstößt dann gegen den Halbteilungsgrundsatz, wenn die Partei, die den Maklervertrag geschlossen hat, nicht zumindest Provision in der Höhe zahlen muss, in der die Vertragspartei des Immobilienkaufvertrages, die nicht Partei des Maklervertrage ist, Provision an den Makler zahlen muss (Halbteilungsgrundsatz). Der Makler muss die von der Partei des Immobiliienkaufvertrags, die nicht Partei des Maklervertrages ist, erhaltene Provision zurückzahlen.

Die Entscheidung:

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein zur Nichtigkeit der entsprechenden

„Grundstückskauf mit Doppelhaushälfte – nur Käufer zahlt Maklerlohn – Verstoß gegen Halbteilungsgrundsatz und Rückforderung der Provision vom Makler zu 100 %“ weiterlesen

Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht – Hier: Immobilienkaufvertrag

BGH, Vorlagebeschluss v. 13.03.2020 – Az.: V ZR 33/19
 
 
Beschluss des BGH:
Der V. Zivilsenat des BGH will von einer Entscheidung des VII. Zivilsenats abweichen (Divergenz), da der VII. Senat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 (BGH, Urt. v. 22.02.2018 – Az.: VII ZR 46/17 – RN 31) die Auffassung vertreten hat, nach der der „kleine“ Schadensersatz statt der Leistung nicht mehr anhand der voraussichtlichen, aber noch nicht aufgewendeten – fiktiven –  Kosten der Mängelbeseitigung berechnet werden darf (1. Frage). Die 2. Frage richtet sich ebenfalls an den VII. Senat und betrifft dessen Auffassung, nach der sich ein Schadensersatzanspruch im allgemeinen Leistungsstörungsrecht auf Vorfinanzierung „in Form der vorherigen Zahlung eines Zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags“ richten kann (BGH, Urt. v. 22.02.2018 – Az.: VII ZR 46/17 – RN 67).
 
Sachverhalt:
 
Die Kläger erwarben von dem Beklagten im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung zum
Preis von 79.800 €
 

„Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht – Hier: Immobilienkaufvertrag“ weiterlesen