Sachverhalt:
Die Kläger schlossen 1996 und 2004 insgesamt drei Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ mit der beklagten Sparkasse. Die Beklagte hatte 1996 mit einer Werbebroschüre geworben, die u.a. eine Musterberechnung zur Entwicklung eines Sparguthabens über einen Zeitraum von 25 Jahren mit einer monatlichen Sparrate von 150 DM einschließlich der jährlichen Prämienzahlungen enthält. Die Verträge enthalten eine Steigerung der Zahlung einer Prämie von 3 % der im abgelaufenen Sparjahr erbrachten Sparbeiträge bis auf 50 % der geleisteten Sparbeiträge bis zum Ablauf des 15. Jahres.