Terminhinweis – BGH entscheidet über Ersatz von Mehrkosten für in Eigenregie gebuchten und durchgeführten Ersatzflug Verhandlungstermin 03.07.2018

Quelle: BGH – Pressemitteilung – Nr.: 100/2018 vom 05.06.2018 – BGH – Az. X ZR 96/17

Der Bundesgerichtshof wird am 03.07.2018 darüber entscheiden, ob bei verspätetem Rückflug von einer Pauschalreise, die Mehrkosten eines ohne  vorheriges Abhilfeverlangen und ohne Fristsetzung in Eigenregie gebuchten und durchgeführten Ersatzfluges vom Reiseveranstalter als Schadensersatz verlangt werden können.

Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=84187&pos=1&anz=101

 

 

Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

BGH, Urt. v. 24.11.2016 – Az.: I ZR 220/15 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 212/2016 v. 24.11.2016

Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film „The Expendables 2“. Sie nimmt die Beklagte wegen des öffentlichen Zugänglichmachens dieses Filmwerks im Wege des „Filesharing“ auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch. Der Film ist im November und Dezember 2012 zu verschiedenen Zeitpunkten über den Internetanschluss der Beklagten durch einen unbekannten Dritten öffentlich zugänglich gemacht worden, der sich unberechtigten Zugang zum WLAN der Beklagten verschafft hatte. Die Beklagte hatte ihren Internet-Router Anfang 2012 in Betrieb genommen.

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