BGH – I ZR 32/24 – maklerrechtliche Einordnung der Immobilie als Einfamilienhaus (§ 656c BGB) bei Anbau mit Büro und Garage bei Doppeltätigkeit, wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt (Verhandlungstermin am 23.01.2025 um 09:00 Uhr)
In dem Verfahren I ZR 32/24 wird der BGH darüber entscheiden, ob eine Immobilie auch dann als Einfamilienhaus im Sinne von § 656c BGB einzuordnen ist, wenn das Gebäude über einen Anbau mit Büro und Garage verfügt. Des Weiteren, wird darüber entschieden, ob § 656c BGB auch dann zur Anwendung kommt, wenn nicht der Verkäufer, sondern dessen Ehefrau den Makler beauftragt hat.
Sachverhalt:
Durch Nachweis der als Maklerin beauftragten Klägerin, erwarben die Beklagten, nach Unterzeichnung einer Courtagevereinbarung mit der Maklerin, ein Grundstück, dass mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, das zusätzlich über einen Anbau mit Büro, eigenem Eingang und Hausnummer sowie eine Garage verfügt. Die klagende Maklerin war von der Ehefrau des „Terminhinweis: Wann ist ein Einfamilienhaus maklerrechtlich ein Einfamilienhaus? Wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt – Hat der Makler trotzdem Anspruch auf Maklerlohn? Wie wird der BGH entscheiden?“ weiterlesen