Arbeitsrecht – Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch das Bürokratieentlastungsgesetz vom 26.09.2024 mit der eingeführten Textform und elektronischen Übermittlung– wesentliche Änderungen mit dem 01.01.2025 sind:
Nachweisgesetz – Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses – Fortschritt bei der Digitalisierung in der Personalverwaltung:
Die vom Arbeitgeber zu erbringenden Nachweise zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen – bisher ausnahmslos in Schriftform vorgeschrieben – dürfen jetzt in Textform nach § 126b BGB abgefasst und elektronisch übermittelt werden (z.B. E-Mail), wenn das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer einen Empfangsnachweis erhält. Zu der Empfangsnachweiserteilung hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber aufzufordern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG).
ABER ACHTUNG: Die Erleichterung gilt nicht für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer, in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach § 2a Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aktuell tätig sind, d.h. von der Erleichterung ausgenommen sind Arbeitnehmer im Baugewerbe, im Gaststätten- u. Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport und