Grundstückskauf mit Doppelhaushälfte – nur Käufer zahlt Maklerlohn – Rückforderung vom Makler zu 100 % möglich?

BGH – I ZR 138/24 – Entscheidung, ob und ggf. mit welcher Folge ein Verstoß gegen Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns (§ 656d BGB) vorliegt (Verhandlungstermin 23.01.2025 um 10:00 Uhr)

In dem Verfahren I ZR 138/24 wird der BGH darüber entscheiden, ob und ggf. mit welcher Folge ein Verstoß gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns, wie er in § 656d BGB festgelegt ist, anzunehmen ist, wenn ein Makler ausschließlich für den Verkäufer der Immobilie tätig geworden ist und sich nur der Käufer zur Zahlung des Maklerlohnes verpflichtet.

Sachverhalt:

Die von der Verkäuferin mit der Vermittlung beauftragte und gewerblich tätige Maklerin (Beklagte), vermittelte ein im Eigentum der Verkäuferin stehendes Grundstück, das mit  einer Doppelhaushälfte bebaut ist, an die Kläger. Der Maklerin entstand durch die Vermittlung ein Anspruch auf Maklerlohn gegenüber der Verkäuferin in Höhe von 25.000,- €. Der im Exposé

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