Deutscher Verbraucher hat Widerrufsrecht bei mit in Schweiz ansässigen Unternehmen geschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen“ über Teakbäume in Costa Rica und kann sein Geld zurückbekommen – Liquidität bei der Schuldnerin vorausgesetzt

BGH, VIII Senat – Pressemitteilung 112/2024 vom 15.05.2024 zum Urteil vom 15.05.2024 Az.: VIII ZR 226/22

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Anleger mit Wohnsitz in Deutschland, schloss 2010 und 2013, zwei Verträge mit der Beklagten, einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz – der Life Forestry Switzerland AG – über 37.200,- € und 44.000,- €, „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ über 800 bzw. 600 Teakbäume, die von der Beklagten als „Teakinvestment – Das natürliche Kraftpaket für ihr Portfolio“ angeboten und beworben wurden, um nach Jahren mit dem Verkauf dieser Bäume Rendite zu erzielen. Zusätzlich bot die Beklagte den Anlegern an, die erworbenen Teakbäume während der Vertragslaufzeit, hier 17 bzw. 14 Jahre, zu bewirtschaften, zu verwalten, zu schlagen, aus zu forsten, zu ernten und zu verkaufen. „Deutscher Verbraucher hat Widerrufsrecht bei mit in Schweiz ansässigen Unternehmen geschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen“ über Teakbäume in Costa Rica und kann sein Geld zurückbekommen – Liquidität bei der Schuldnerin vorausgesetzt“ weiterlesen

Negativzinsen – nachträgliche Erhebung durch AGB in Bestandsverträgen unzulässig

LG Tübingen, Urt. v. 26.01.2018 – Az.: 4 O 187/17 – Quelle: Pressemitteilung – LG Tübingen vom 26.01.2018

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Volksbank Reutlingen geklagt und von dieser begehrt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden (Unterlassung), nach denen für bestimmte Anlageformen – in Abhängigkeit von der Anlagehöhe und der Laufzeit – ein Negativzins durch den Kunden zu entrichten ist. Das Landgericht hat dem Unterlassungsbegehren des Klägers stattgegeben.

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