BGH Urteil v. 19.01.2016 – Az.: XI ZR 388/14 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 19.01.2016 Nr.: 014/2016
Der Bundesgerichtshof hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins entschieden, dass die Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, unwirksam ist.