Die Geltendmachung und erfolgreiche Durchsetzung von Forderungen wie auch die Abwehr unberechtigter Forderungen ist eine wesentliche Voraussetzung, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein und seine Ziele oder Benchmarks zu erreichen (Liquiditätssicherung).
Sie werden von der Rechnungsstellung (Enthält diese alle erforderlichen Angaben?), über Ermittlung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, außergerichtliche Mahnungen und die Einleitung des Mahnverfahrens ggf. Klageverfahrens begleitet, mit dem Ziel, einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Zu einem erfolgreichen Forderungsmanagement gehört auch, den Eintritt der Verjährung der Forderung zu verhindern. Danach ist das Leistungsspektrum im Forderungsmanagement für Sie als Forderungsgläubiger mit folgendem Angebot ausgerichtet:
- Prüfung der Rechtslage in Bezug auf die Forderung und deren Durchsetzbarkeit.
- Ermittlung der Bonität des Schuldners.
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderungen / Mahnungen.
- Herbeiführen der Aufnahme von Verhandlungen, um die Verjährung zu hemmen.
- Herbeiführen einer außergerichtlichen Einigung ggf. mit Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung.
- Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und ggf., sofern erforderlich Durchführung des streitigen Verfahrens (Klageverfahren).
- Nach Titelerlangung ggf. Zwangsvollstreckung in des bewegliche- / unbewegliche Vermögen.
Sind Sie nicht Gläubiger, sondern Schuldner einer Forderung, wird Ihnen zur Abwehr einer unberechtigten Forderung folgendes Leistungsspektrum angeboten:
- Prüfung der Rechtslage in Bezug auf die Forderung und deren Durchsetzbarkeit (Kann der Gläubiger die Forderung erfolgreich geltend machen und ggf. auch durchsetzen?).
- Bestehen Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechte?
- Besteht die Forderung des Gläubigers zu Recht, Aufnahme von Verhandlungen mit dem Gläubiger, wenn möglich, Reduzierung der Forderung und/oder ggf. Stundung und Ratenzahlung.
- Wenn erforderlich, Vertretung im Mahnverfahren und ggf. dem sich anschließenden streitigen Verfahren.