OLG München, Urt. v. 30.06.2016 – Az.: 6 U 732/16 – Quelle: NJW Heft 49/2016 v. 01.12.2016
Das OLG München hat mit dem zitierten Urteil zugunsten des Streamingdienstes Sky Online entschieden, dass das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten nicht nur beim einmaligen Herunterladen eines solchen Inhalts, sondern auch bei längerfristigen Leistungen in Form von Abonnements gilt. Mit Sky Online lassen sich exklusive Inhalte des Pay-TV-Senders ohne Receiver auf mobilen Endgeräten empfangen.
Doch Verbrauchern, die ein Abonnement gebucht haben, verwehrt Sky das Widerrufsrecht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte den größten deutschen Anbieter für Bezahlfernsehen deshalb verklagt. Obwohl ein Kunde seinen Sky-Online-Vertrag binnen der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen hatte, lehnte Sky die Aufhebung des Vertrages ab. Begründung: Bereits mit der Registrierung seitens des Verbrauchers habe das Unternehmen digitale Inhalte bereitgestellt. Daher sei das Widerrufsrecht erloschen.