Grundstückskauf mit Doppelhaushälfte – nur Käufer zahlt Maklerlohn – Rückforderung vom Makler zu 100 % möglich?

BGH – I ZR 138/24 – Entscheidung, ob und ggf. mit welcher Folge ein Verstoß gegen Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns (§ 656d BGB) vorliegt (Verhandlungstermin 23.01.2025 um 10:00 Uhr)

In dem Verfahren I ZR 138/24 wird der BGH darüber entscheiden, ob und ggf. mit welcher Folge ein Verstoß gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns, wie er in § 656d BGB festgelegt ist, anzunehmen ist, wenn ein Makler ausschließlich für den Verkäufer der Immobilie tätig geworden ist und sich nur der Käufer zur Zahlung des Maklerlohnes verpflichtet.

Sachverhalt:

Die von der Verkäuferin mit der Vermittlung beauftragte und gewerblich tätige Maklerin (Beklagte), vermittelte ein im Eigentum der Verkäuferin stehendes Grundstück, das mit  einer Doppelhaushälfte bebaut ist, an die Kläger. Der Maklerin entstand durch die Vermittlung ein Anspruch auf Maklerlohn gegenüber der Verkäuferin in Höhe von 25.000,- €. Der im Exposé

„Grundstückskauf mit Doppelhaushälfte – nur Käufer zahlt Maklerlohn – Rückforderung vom Makler zu 100 % möglich?“ weiterlesen

Terminhinweis: Wann ist ein Einfamilienhaus maklerrechtlich ein Einfamilienhaus? Wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt – Hat der Makler trotzdem Anspruch auf Maklerlohn? Wie wird der BGH entscheiden?

BGH – I ZR 32/24 – maklerrechtliche Einordnung der Immobilie als Einfamilienhaus (§ 656c BGB) bei Anbau mit Büro und Garage bei Doppeltätigkeit, wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt (Verhandlungstermin am 23.01.2025 um 09:00 Uhr)

In dem Verfahren I ZR 32/24 wird der BGH darüber entscheiden, ob eine Immobilie auch dann als Einfamilienhaus im Sinne von § 656c BGB einzuordnen ist, wenn das Gebäude über einen Anbau mit Büro und Garage verfügt. Des Weiteren, wird darüber entschieden, ob § 656c BGB auch dann zur Anwendung kommt, wenn nicht der Verkäufer, sondern dessen Ehefrau den Makler beauftragt hat.

Sachverhalt:

Durch Nachweis der als Maklerin beauftragten Klägerin, erwarben die Beklagten, nach Unterzeichnung einer Courtagevereinbarung mit der Maklerin, ein Grundstück, dass mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, das zusätzlich über einen Anbau mit Büro, eigenem Eingang und Hausnummer sowie eine Garage verfügt. Die klagende Maklerin war von der Ehefrau des „Terminhinweis: Wann ist ein Einfamilienhaus maklerrechtlich ein Einfamilienhaus? Wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt – Hat der Makler trotzdem Anspruch auf Maklerlohn? Wie wird der BGH entscheiden?“ weiterlesen

Reservierungsgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Immobilienmaklern unwirksam

BGH, Urteil v. 20.04.2023 – Az.: I ZR 113/22 – Pressemitteilung 70/2023

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger beabsichtigt, ein von der Beklagten als Immobilienmaklerin nachgewiesenes Grundstück mit Einfamilienhaus zu kaufen. Die Parteien schlossen einen Maklervertrag und im Nachgang dazu einen Reservierungsvertrag, mit dem sich die Beklagte verpflichtete, das Grundstück gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem festgelegten Datum exklusiv für die Kläger vorzuhalten. Die Kläger nahmen jedoch vom Kauf Abstand und verlangten von der Beklagten die Rückzahlung der Reservierungsgebühr.

Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen und das Landgericht die Berufung der Kläger

„Reservierungsgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Immobilienmaklern unwirksam“ weiterlesen

Gesellschafterrechte der Erben eines GmbH-Gesellschafters abhängig von Eintragung in Gesellschafterliste – §§ 16 Abs. 1 S. 1, 40 GmbHG – Hier: Beschwerdebefugnis gegen Anordnung Notgeschäftsführung

Kammergericht, Beschluss v. 23.11.2022 – Az.: 22 W 50/22

Auch Erben eines GmbH-Gesellschafters können Gesellschafterrechte erst dann ausüben, wenn sie in die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG aufgenommen worden sind. Die Regelung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gilt daher auch für einen Nachlasspfleger, der für unbekannte Erben eines Gesellschafters vom Nachlassgericht bestellt ist. Das gilt auch

„Gesellschafterrechte der Erben eines GmbH-Gesellschafters abhängig von Eintragung in Gesellschafterliste – §§ 16 Abs. 1 S. 1, 40 GmbHG – Hier: Beschwerdebefugnis gegen Anordnung Notgeschäftsführung“ weiterlesen

Zugangszeitpunkt einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

BGH, Urt. v. 06.10.2022 – Az.: VII ZR 895/21

Der Bundegerichtshof hat entschieden, dass im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine E-Mail grundsätzlich zu dem Zeitpunkt zugegangen ist, zu dem diese innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Für den Zugang ist dagegen nicht erforderlich, dass die E-Mail tatsächlich vom Empfänger abgerufen und zur Kenntnis genommen wird. Zum Sachverhalt und Verfahrensgang:

„Zugangszeitpunkt einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr“ weiterlesen

Unwirksame Kürzung von Handelsvertreterprovision bei Kreditkartenzahlung der Kunden in AGB

OLG München Urt. v. 16.12.2021 – Az.: 23 U 1704/20

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Kraftstoffunternehmen gegenüber einem Tankstellenpächter, der für das Unternehmen als Handelsvertreter tätig ist, gestellte Klausel, durch die dem Pächter bei Kartenzahlungen von Kunden eine Disagiolast auferlegt wird und die der Unternehmer dem Pächter von der Provision abzieht, ist unwirksam. Denn ist die Disasgiolast prozentual an den getätigten Umsatz pro 100 Liter Kraftstoff und damit an den Kraftstoffpreis pro Liter gekoppelt, dagegen die dem Pächter zustehende Provision umsatzunabhängig allein von der verkauften Kraftstoffmenge abhängig, kann das bei mit der Zeit steigenden Kraftstoffpreisen eine große Reduzierung der an den Pächter auszuzahlenden Provision, die sogar auf Null oder sogar unter Null gehen kann, zur Folge haben. „Unwirksame Kürzung von Handelsvertreterprovision bei Kreditkartenzahlung der Kunden in AGB“ weiterlesen

Entgeltliche Nutzungsüberlassung – Anforderung für steuerliche Anerkennung – Hier kein Vorsteuerabzug

BFH, Beschluss v. 22.06.2022 – XI R 35/19 – UStG § 2 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, EGRL 112/2006 Art 9, FGO § 126a, UStG VZ 2015

Im Streit war, ob die Klägerin, eine Gemeinde, im Jahr 2015 (Streitjahr) zum Vorsteuerabzug, im Zusammenhang mit einem von ihr verpachteten Schwimmbad, berechtigt ist. Die Klägerin verpachtete das Schwimmbad an einen eingetragenen Verein für 1,00 € und verpflichtete sich in dem Betriebspachtvertrag zur Zahlung eines Zuschusses an den Verein in Höhe von jährlich 75.000 €, der der Förderung des Vereins im öffentlichen Interesse dienen und keinen Gegenwert für eine umsatzsteuerbare Leistung darstellen sollte. Laut der Präambel dieses Vertrags war die angespannte Haushaltssituation der Klägerin Grund für den Vertragsabschluss. Zudem hatte die Kommunalaufsichtsbehörde der Klägerin vorgegeben, dass die kommunale Unterdeckung des Bäderbetriebs künftig einen Betrag von 75.000 € jährlich nicht überschreiten dürfe.

Da die Klägerin im Jahr 2015 erwog, das Schwimmbad zu sanieren, führten Vertreter der Klägerin am 29.05.2015 ein Gespräch mit Vertretern des Beklagten (Finanzamt) über die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus in diesem Zusammenhang zu erwartenden Eingangsleistungen. Das FA vertrat in dieser Besprechung die Auffassung, dass die

„Entgeltliche Nutzungsüberlassung – Anforderung für steuerliche Anerkennung – Hier kein Vorsteuerabzug“ weiterlesen

Britische Limited nach BREXIT beteiligtenfähig in finanzgerichtlichem Verfahren

BFH, Beschluss v. 13.10.2021 – Az.: I B 31/21

Auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist eine britische Limited als Körperschaftsteuersubjekt zu qualifizieren, mit der Folge, dass die britische Limited mit Verwaltungssitz im Inland fähig ist, Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens zu sein. Denn es ist zu unterscheiden zwischen den zivilrechtlichen Folgen (Verlust der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit ) und der Qualifizierung als Körperschaftsteuersubjekt und Beteiligtenfähigkeit in finanzgerichtlichen Verfahren.

Sachverhalt:

„Unternehmensgegenstand der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), einer britischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Limited, ist … Alleiniger Anteilseigner und „managing director“ ist M. In dessen inländischer Wohnung befand sich auch die Geschäftsleitung der Klägerin.

Die Klägerin schloss mit M im April 2006 eine in englischer Sprache abgefasste Vereinbarung, wonach die Klägerin dem M für dessen geplantes Studium … eine finanzielle Unterstützung gewährt. Die Ausgaben für das Studium und die Reisekosten von geschätzt … US-Dollar sollten von der Klägerin getragen beziehungsweise von dieser erstattet werden, „when and as far this is possible“, so der Vertragstext.

„Britische Limited nach BREXIT beteiligtenfähig in finanzgerichtlichem Verfahren“ weiterlesen

Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch zum Beschlusszeitpunkt nicht mehr in Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter

BGH, Urt. v. 26.01.2021 – Az.: II ZR 391/18

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung, nicht mehr als Inhaber eines GmbH-Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragenen GmbH-Gesellschafters, nicht möglich. Dem stehe die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG entgegen. Nach dieser Vorschrift gilt im Verhältnis zur Gesellschaft im Falle von Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung nur als Inhaber eines Geschäftsanteils, wer als Gesellschafter in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG eingetragen ist.

Fehlt einem klagenden GmbH-Gesellschafter die Anfechtungsbefugnis, weil er nicht als Inhaber eines Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist, hat das zur Folge, dass diesem nicht eingetragenen Gesellschafter auch die materielle Berechtigung zur Geltendmachung von Klagen, die auf positive Beschlussfeststellung gerichtet sind, fehlt.

Weiter führt der Bundesgerichtshof aus, dass die Anfechtung, nach auf GmbH-Beschlüsse entsprechend anwendbarem § 244 S. 1 AktG, nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn der anfechtbare Gesellschafterbeschluss durch die GmbH-Gesellschafterversammlung mittels eines neuen Beschlusses bestätigt worden ist und dieser neue Gesellschafterbeschluss nicht fristgemäß angefochten oder die Anfechtung durch rechtskräftige Entscheidung zurückgewiesen worden ist.

Teilgewinnabführungsvertrag mit GmbH – besteht nach Formwechsel in AG fort

BGH, Urt. v. 16.07.2019 – II ZR 175/18 

Teilgewinnabführungsverträge mit einer GmbH als abführungspflichtiger Gesellschaft unterliegen keinen besonderen Wirksamkeitsanforderungen, wenn sie keine satzungsüberlagernde Wirkung haben (GmbHG §§ 53, 54; AktG § 292 Abs. 1 Nr. 2). Ob dies auch dann gilt, wenn ein Großteil oder zumindest überwiegender Anteil der Gewinne abzuführen ist, hat der II. Senat offen gelassen.

Erhält eine zur Teilgewinnabführung verpflichtete GmbH durch Formwechsel die
Rechtsform einer Aktiengesellschaft, berührt dies den Fortbestand eines zuvor wirksam abgeschlossenen Teilgewinnabführungsvertrags nicht. Der Teilgewinnabführungsvertrag ist infolge des Formwechsels gemäß § 294 Abs. 1 AktG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Parteien des Teilgewinnabführungsvertrags sind aus dem bestehenden Vertragsverhältnis wechselseitig verpflichtet, die Eintragung herbeizuführen (AktG § 292 Abs. 1 Nr. 2, § 294 Abs. 1; UmwG § 202 Abs. 1 Nr. 1).

Sachverhalt: Die Klägerin ging 1992 aus einer formwechselnden Umwandlung aus einer LPG hervor und schloss kurz darauf mit der DG-Bank in Bezug auf Altverbindlichkeiten der LPG (rund 14 Mio. DM) eine Rangrücktrittsvereinbarung. die Beklagte GmbH wurde im Zuge einer Umstrukturierung gegründet

„Teilgewinnabführungsvertrag mit GmbH – besteht nach Formwechsel in AG fort“ weiterlesen