Observation unzulässig – Datenschutz – Schadensersatz – Überwachung durch Detektei – Wichtige Entscheidung des BAG

Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei observieren lässt und die Detektei dabei den sichtbaren Gesundheitszustand des Arbeitnehmers dokumentiert, ist das die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung – BAG, Urt. v. 25.07.2024, Az.: 8 AZR 225/23

Kurzgefasst / Kern des Sachverhalts: Nach Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Folgebescheinigung durch den Arbeitnehmer, hegt die Arbeitgeberin Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Im Bericht der beauftragten Detektei heißt es an einem der Observationstage, „zieht er beim Gehen das linke Bein nach.“ Darin sieht das BAG die unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Dem Arbeitnehmer steht dann, wegen des Kontrollverlustes über die personenbezogenen Daten, ein immaterieller Schadensersatzanspruch in Geld nach Art. 82 Abs. 1 EU-DSGVO zu, wenn die Observation zur Ausübung von Rechten aus dem Arbeitsrecht nicht erforderlich und damit rechtswidrig war.

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Deutscher Verbraucher hat Widerrufsrecht bei mit in Schweiz ansässigen Unternehmen geschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen“ über Teakbäume in Costa Rica und kann sein Geld zurückbekommen – Liquidität bei der Schuldnerin vorausgesetzt

BGH, VIII Senat – Pressemitteilung 112/2024 vom 15.05.2024 zum Urteil vom 15.05.2024 Az.: VIII ZR 226/22

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Anleger mit Wohnsitz in Deutschland, schloss 2010 und 2013, zwei Verträge mit der Beklagten, einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz – der Life Forestry Switzerland AG – über 37.200,- € und 44.000,- €, „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ über 800 bzw. 600 Teakbäume, die von der Beklagten als „Teakinvestment – Das natürliche Kraftpaket für ihr Portfolio“ angeboten und beworben wurden, um nach Jahren mit dem Verkauf dieser Bäume Rendite zu erzielen. Zusätzlich bot die Beklagte den Anlegern an, die erworbenen Teakbäume während der Vertragslaufzeit, hier 17 bzw. 14 Jahre, zu bewirtschaften, zu verwalten, zu schlagen, aus zu forsten, zu ernten und zu verkaufen. „Deutscher Verbraucher hat Widerrufsrecht bei mit in Schweiz ansässigen Unternehmen geschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen“ über Teakbäume in Costa Rica und kann sein Geld zurückbekommen – Liquidität bei der Schuldnerin vorausgesetzt“ weiterlesen

Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des sog. Werkstattrisikos – Wer trägt Risiko bei Einwand des Unfallverursachers, die Werkstattrechnung sei überhöht?

BGH, VI. Senat – Pressemitteilung 007/2024 vom 16.01.2024 zu den Urteilen vom 16.01.2024

VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB). Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über fünf Revisionen entschieden, in denen sich in unterschiedlichen Konstellationen die Frage stellte, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher einwendet, die von der Werkstatt gestellte Rechnung sei überhöht (sog. Werkstattrisiko). Siehe Mittelung Terminhinweis vom 05.08.2023 https://www.konnegen-rechtsanwalt.de/?p=1085#more-1085

Nicht erfasst vom Werkstattrisiko sind Reparaturen, „Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des sog. Werkstattrisikos – Wer trägt Risiko bei Einwand des Unfallverursachers, die Werkstattrechnung sei überhöht?“ weiterlesen

Terminhinweis – Verhandlungstermine 28.11.2023 Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des sog. Werkstattrisikos – Wer trägt Risiko bei Einwand des Unfallverursachers, die Werkstattrechnung sei überhöht?

BGH, VI. Senat – Pressemitteilung 136/2023

VI ZR 38/22 (10.30 Uhr), VI ZR 239/22 (09.45 Uhr), VI ZR 253/22 (09.00 Uhr), VI ZR 266/22 (11.15 Uhr) und VI ZR 51/23 (12.00 Uhr)

Die Verhandlungen betreffen die Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Zusammenhang mit dem sogenannten Werkstattrisiko. Insgesamt werden fünf (Revisionen) Fälle – mit unterschiedlichen Konstellationen behandelt, bei denen es um die Frage geht, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher die von der Werkstatt gestellte Rechnung als überhöht beanstandet.  Die Fälle und der bisherige Verfahrensgang im Überblick:

VI ZR 38/22 Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die volle Haftung des beklagten Haftpflichtversicherers außer Streit steht, beauftragte die Geschädigte die Klägerin, eine Kfz-Werkstatt, mit der Reparatur ihres Pkw. Dafür berechnete diese 3.000,16 € brutto. Ein Teil des Rechnungsbetrages in Höhe von 1.164,80 € netto entfällt auf Fremdleistungen für Lackierarbeiten. Auf Nachfrage der Beklagten übermittelte die Klägerin der Beklagten eine hinsichtlich der Rechnungsbeträge geschwärzte Rechnung der Lackiererei. Die Beklagte beglich die Reparaturrechnung bis auf einen Restbetrag von 1.188,32 €. Die Geschädigte trat ihre Ansprüche aus dem Verkehrsunfall an die Klägerin ab.

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Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht weiterhin möglich – Hier: Immobilienkaufvertrag

BGH, Urteil v. 12.03.2021 – Az.: V ZR 33/19  – Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 54/2021

Der Bundesgerichtshof hält mit dieser Entscheidung an seiner bisherigen Rechtsprechung zum Immobilienkaufvertrag und Mängelbeseitigungsanspruch fest: Dem Käufer einer Immobilie ist es auch weiterhin möglich, seinen kaufvertraglichen Schadensersatzanspruch wegen Mängeln der erworbenen Immobilie anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bisher noch nicht aufgewendeten – fiktiven – Mängelbeseitigungskosten zu berechnen.

Sachverhalt:

Die Kläger erwarben von dem Beklagten im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung zum Preis von 79.800 € „Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht weiterhin möglich – Hier: Immobilienkaufvertrag“ weiterlesen

Beilackierungskosten – Ersatz bei fiktiver Schadensabrechnung zulässig

BGH, Urt. v. 17.09.2019 – Az.: VI ZR 396/18

Der BGH (VI. Zivilsenat) hat endlich zu der von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilten Frage Stellung genommen, ob im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis die Beilackierungskosten gemäß § 249 BGB erstattungsfähig sind oder nicht. 

Nach Auffassung des BGH ist das der Fall, wobei es dazu ausreichend sei, dass der durch den Verkehrsunfall geschädigte Anspruchsteller unter Beweisantritt darlegt, dass sein Fahrzeug einen Farbton aufweise, der die Einlackierung der angrenzenden Karosserieteile technisch zwingend erfordere. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte das auch der Sachverständige in seinem Gutachten so beurteilt und ausgeführt. „Beilackierungskosten – Ersatz bei fiktiver Schadensabrechnung zulässig“ weiterlesen

Verkehrsunfallschaden – fiktive Schadensberechnung im Deliktsrecht (Gutachten/Kostenvoranschlag) weiter möglich

OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.11.2019 – 22 U 16/19

In seiner Entscheidung stellt das OLG Frankfurt a.M. klar, dass im Deliktsrecht, auch weiterhin, entgegen einer zum Werkvertragsrecht ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2018, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen fiktiv – auf Gutachtenbasis bzw. Kostenvoranschlag – geltend gemacht und abgerechnet werden kann.

Das OLG hat seine Entscheidung im Wesentlichen – daneben auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum allgemeinen Schadensersatzrecht – auf den Wortlaut des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, der zentralen Norm im allgemeinen Schadensersatzrecht, gestützt, nach der der Geschädigte bei der „Verletzung einer Person oder bei der Beschädigung einer Sache statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen“ kann. Weiter hat das OLG zur Begründung ausgeführt, dass bei Verzicht auf die Durchführung der Reparatur, ein entsprechender Wertverlust am Fahrzeug verbleibt.

Zu der Entscheidung war es nach Klageabweisung in Bezug auf die fiktive Schadensberechnung in der ersten Instanz durch das LG (Darmstadt Urt. v. 23.11.2018 – 2 O 471/16) gekommen, „Verkehrsunfallschaden – fiktive Schadensberechnung im Deliktsrecht (Gutachten/Kostenvoranschlag) weiter möglich“ weiterlesen

Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen – BGH Urteile vom 06.08.2019 – X ZR 128/18 + X ZR 165/18 – BGH Pressemitteilung Nr. 105/2019 vom 06.08.2019

Die Kläger des Verfahrens X ZR 128/18 buchten bei der beklagten Reiseveranstalterin für die Zeit vom 17. Juli bis 7. August 2016 eine Urlaubsreise, die Flüge von Frankfurt am Main nach Las Vegas und zurück sowie verschiedene Hotelaufenthalte umfasste. Den Klägern wurde die Beförderung auf dem für sie gebuchten Hinflug verweigert. Sie flogen daher am folgenden Tag über Vancouver nach Las Vegas, wo sie mehr als 30 Stunden später als geplant eintrafen, und verlangen nunmehr von der Beklagten die Erstattung der für die beiden ersten Tage der Urlaubsreise angefallenen Kosten des Mietwagens und des gebuchten, aber nicht genutzten Hotelzimmers sowie der Kosten für eine wegen der geänderten Reiseplanung erforderlich gewordene Übernachtung in einem anderen Hotel.

Der Kläger des Verfahrens X ZR 165/18 „Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen – BGH Urteile vom 06.08.2019 – X ZR 128/18 + X ZR 165/18 – BGH Pressemitteilung Nr. 105/2019 vom 06.08.2019“ weiterlesen

EN Storage – Erstes Urteil – LG Stuttgart gibt Klage auf Schadensersatz und Feststellung des Bestehens von Freistellungsansprüchen wegen drohender Forderungen auf Rückerstattung erhaltener Zahlungen statt

Mit am 31.01.2019 verkündetem Urteil hat die 27. Kammer des Landgerichts Stuttgart (Az.: 27 O 384/17) in einem ersten Urteil u. a. die für die EN Storage GmbH tätigen Wirtschaftsprüfer auf Schadensersatz verurteilt und der Klage auch in Bezug auf die Feststellung des Anspruchs auf Freistellung von etwaigen Forderungen auf Rückerstattung erhaltener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter stattgegeben (vgl. auch Mitteilung zum Komplex EN Storage GmbH v. RA Konnegen vom 28.02.2017). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren wird vor dem OLG Stuttgart geführt (Az.: 12 U 59/19).

Sachverhalt:

Die Anleger erwarben bei der EN Storage GmbH Datenspeicher, sog. Storage-Systeme. Das Anlage- und Geschäftsmodell sah vor, dass diese an die EN Storage GmbH von den Anlegern über Nutzungsüberlassungsverträge zurückvermietet wurden, die EN Storage GmbH dann mit diesen Systemen im Auftrag Dritter, so die Werbung und Vertragsgestaltung (Industrie, Staaten), Dienstleistungen erbrachte.

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Unzulässige Abschalteinrichtung in Pkw nach vorläufiger Rechtsauffassung des BGH ein Sachmangel und Anspruch auf Ersatzlieferung auf mangelfreies Neufahrzeug möglich

BGH – Az.: VIII ZR 225/17 –Quelle: BGH – Pressemitteilung – Nr.: 022/2019 vom 22.02.2019

Die Parteien haben sich verglichen und der auf den 27.02.2019 anberaumte Verhandlungstermin wurde deshalb aufgehoben. Der BGH hat in seinem Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 die Parteien darauf hingewiesen, dass – nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung – bei einem Fahrzeug, mit einer bei Übergabe vorhandenen unzulässigen Abschalteinrichtung (sog. Schummelsoftware) ausgestattet ist (hier: VW Tiguan 2.0 TDI mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189), die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, das Vorliegen eines Sachmangels (§ 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB) anzunehmen sei.

Weiter hat der BGH darauf hingewiesen, dass, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die vom Käufer verlangte Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB unmöglich sein dürfte. Grundsätzlich könne der Verkäufer eine Ersatzlieferung allenfalls unter den im Einzelfall festzustellenden Voraussetzungen verweigern, wenn die Ersatzlieferung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB) möglich ist.

Kommentar: Die Veröffentlichung der Hinweise des BGH zu seiner vorläufigen Rechtsauffassung ist zu begrüßen, da es bisher keine einheitliche Rechtsprechung zur Frage des Vorliegens eines Sachmangels und auch den grundsätzlichen Anspruch des Käufers auf Lieferung eines mangelfreien Ersatzlieferung, bei vorhandener unzulässiger Abschalteinrichtung und Manipulation der Abgaswerte gab. Das dürfte sich nun zugunsten der Käufer solcher Fahrzeuge ändern, Der Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 ist auf der Homepage des BGH mittlerweile veröffentlicht.