Einfamilienhaus ist maklerrechtlich auch mit Anbau ein Einfamilienhaus – Verstoß gegen Halbteilungsgrundsatz über Provisionszahlung führ zur Unwirksamkeit des Maklervertrags. Das auch dann, wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt. Makler hat dann keinen Anspruch auf Maklerlohn

Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz über die Maklerprovision bei Kauf eines Einfamilienhauses durch Verbraucher führt zur Unwirksamkeit des Maklervertrags und damit auch der Provisionsvereinbarung. Makler hat dann keinen Provisionsanspruch.

BGH, Urteil v. 06.03.2025 – I ZR 32/24

Kurzgefasst: 

Der Bundesgerichtshofs hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage entschieden, der den Fall betrifft, dass der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den als Verbraucher handelnden Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird. Dabei hat er auch entschieden, dass ein Einfamilienhaus – mit Einliegerwohnung und mit einem 1/5 der Gesamtfläche umfassenden Büroanbau – nach dem Gesamteindruck maklerrechtlich unter § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB fällt, der die Vereinbarung zur Zahlung des Maklerlohns je zur hälfte von Käufer und Verkäufer vorschreibt. Der Verstoß gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns fürht daher zur Unwirksamkeit des Maklervertrags

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Grundstückskauf mit Doppelhaushälfte – nur Käufer zahlt Maklerlohn – Verstoß gegen Halbteilungsgrundsatz und Rückforderung der Provision vom Makler zu 100 %

BGH, Urteil vom 6. März 2025 – I ZR 138/24

Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten

Kurzgefasst: § 656d BGB kommt auf jede Vereinbarung zur Anwendung, die eine Partei des Kaufvertrages, die nicht auch Partei des Maklervertages ist, zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn an den Makler verfplichtet. Die Vereinbarung verstößt dann gegen den Halbteilungsgrundsatz, wenn die Partei, die den Maklervertrag geschlossen hat, nicht zumindest Provision in der Höhe zahlen muss, in der die Vertragspartei des Immobilienkaufvertrages, die nicht Partei des Maklervertrage ist, Provision an den Makler zahlen muss (Halbteilungsgrundsatz). Der Makler muss die von der Partei des Immobiliienkaufvertrags, die nicht Partei des Maklervertrages ist, erhaltene Provision zurückzahlen.

Die Entscheidung:

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein zur Nichtigkeit der entsprechenden

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Kündigung mit unwiderruflicher Freistellung – Grundsätzlich muss Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist kein neues Arbeitsverhältnis eingehen und Arbeitgeber muss Gehalt bis Fristende zahlen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. 12.02.2025, 5 AZR 127/24). ) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber während der Kündigungsfrist unwiderruflich von der Arbeit freigestellt wird, nicht verpflichtet ist, bereits vor Ablauf dieser Frist ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, um dem Arbeitgeber Kosten zu sparen (§ 615 Satz 2 BGB).

Der Kläger war seit November 2019 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Senior Consultant gegen eine monatliche Vergütung von 6.440,00 Euro brutto. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 29. März 2023 ordentlich zum 30. Juni 2023 und stellte den Kläger unter Einbringung von Resturlaub unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung frei. Der Arbeitgeber verlangte vom Arbeitnehmer, sich frühzeitig auf von ihm übermittelte 43 Stellenangebote von Jobportalen

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Bürokratieabbau im Arbeitsrecht – Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Arbeitsrecht – Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch das Bürokratieentlastungsgesetz vom 26.09.2024 mit der eingeführten Textform und elektronischen Übermittlung– wesentliche Änderungen mit dem 01.01.2025 sind:

Nachweisgesetz – Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses – Fortschritt bei der Digitalisierung in der Personalverwaltung:

Die vom Arbeitgeber zu erbringenden Nachweise zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen – bisher ausnahmslos in Schriftform vorgeschrieben – dürfen jetzt in Textform nach § 126b BGB abgefasst und elektronisch übermittelt werden (z.B. E-Mail), wenn das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer einen Empfangsnachweis erhält. Zu der Empfangsnachweiserteilung hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber aufzufordern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG).

ABER ACHTUNG: Die Erleichterung gilt nicht für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer, in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach § 2a Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aktuell tätig sind, d.h. von der Erleichterung ausgenommen sind Arbeitnehmer im Baugewerbe, im Gaststätten- u. Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport und

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Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – bei zeitlicher Übereinstimmung von Kündigungsentschluss, Kündigung bis Ablauf der Kündigungsfrist und Arbeitsunfähigkeit

 Kurzgefasst: 

Die Klage auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wurde abgewiesen. Das deshalb, weil die klagende Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt der Kenntnis von ihrer bevorstehenden Eigenkündigung und dem Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankte und bis zum Ende der Kündigungsfrist – insoweit zeitlich deckungsgleich (koinzident) – blieb. Aufgrund dieser zeitlichen Deckungsgleichheit von bescheinigter Arbeitsunfähigkeit (AU), Kündigungsentschluss und Kündigungsfrist war der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttert, die Klage daher unbegründet (BAG, Urt. 21.08.2024, 5 AZR 248/23).

Sachverhalt:

Die Klägerin war vom 01.05.2019 bis zum 15.06.2022 bei der Beklagten als Pflegeassistentin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer auf den 04.05.2022 datierten ordentlichen Eigenkündigung der Klägerin, die sie nach ihrem Vortrag am 05.05.2022 verfasst hatte. Die Klägerin beantragte in dem

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Weniger kann auch mehr sein: Makler geht leer aus, auch kein Aufwendungsersatz, weil nach AGB anteilige Bürokosten (Gemeinkosten) erstattet werden sollten

Immobilienmaklerin geht leer aus. Weil der „Aufwendungsersatz“ der AGB zufolge auch Bürokosten umfassen sollte, bekommt sie nun gar keine Vergütung für ihre Tätigkeit. Grund: Die ganze Klausel ist, so das OLG Frankfurt a.M., nichtig (Urteil v. 23.10.2024 – Az.: 19 U 134/23) – angewandte Normen § 280 BGB, § 284 BGB, § 307 BGB, § 652 Abs 2 BGB.

Sachverhalt: 

Der Kläger und dessen Ehefrau beauftragten die Maklerin, mittels Alleinauftrag, mit der Veräußerung ihres Einfamilienhauses, der abgeschlossene Maklervertrag war eine Allgemeine Geschäftsbedingung der Maklerin. Das Haus sollte für 695.000 EUR angeboten werden.

Ziff. 6 des Maklervertrags lautet wie folgt:

„6. Aufwendungsersatz: Die Vergütung des Auftragnehmers für seine Nachweis- und Vermittlungstätigkeit ist erfolgsabhängig und begründet somit regelmäßig keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Nur für den Fall, dass der Auftraggeber die weitere Vertragsdurchführung durch eine generelle Aufgabe der Verkaufsabsicht unmöglich macht oder in schuldhafter Weise die Verkaufsvermittlung unzumutbar erschwert, hat er im Einklang mit den gesetzlichen

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Observation unzulässig – Datenschutz – Schadensersatz – Überwachung durch Detektei – Wichtige Entscheidung des BAG

Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei observieren lässt und die Detektei dabei den sichtbaren Gesundheitszustand des Arbeitnehmers dokumentiert, ist das die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung – BAG, Urt. v. 25.07.2024, Az.: 8 AZR 225/23

Kurzgefasst / Kern des Sachverhalts: Nach Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Folgebescheinigung durch den Arbeitnehmer, hegt die Arbeitgeberin Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Im Bericht der beauftragten Detektei heißt es an einem der Observationstage, „zieht er beim Gehen das linke Bein nach.“ Darin sieht das BAG die unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Dem Arbeitnehmer steht dann, wegen des Kontrollverlustes über die personenbezogenen Daten, ein immaterieller Schadensersatzanspruch in Geld nach Art. 82 Abs. 1 EU-DSGVO zu, wenn die Observation zur Ausübung von Rechten aus dem Arbeitsrecht nicht erforderlich und damit rechtswidrig war.

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Grundstückskauf mit Doppelhaushälfte – nur Käufer zahlt Maklerlohn – Rückforderung vom Makler zu 100 % möglich?

BGH – I ZR 138/24 – Entscheidung, ob und ggf. mit welcher Folge ein Verstoß gegen Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns (§ 656d BGB) vorliegt (Verhandlungstermin 23.01.2025 um 10:00 Uhr)

In dem Verfahren I ZR 138/24 wird der BGH darüber entscheiden, ob und ggf. mit welcher Folge ein Verstoß gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns, wie er in § 656d BGB festgelegt ist, anzunehmen ist, wenn ein Makler ausschließlich für den Verkäufer der Immobilie tätig geworden ist und sich nur der Käufer zur Zahlung des Maklerlohnes verpflichtet.

Sachverhalt:

Die von der Verkäuferin mit der Vermittlung beauftragte und gewerblich tätige Maklerin (Beklagte), vermittelte ein im Eigentum der Verkäuferin stehendes Grundstück, das mit  einer Doppelhaushälfte bebaut ist, an die Kläger. Der Maklerin entstand durch die Vermittlung ein Anspruch auf Maklerlohn gegenüber der Verkäuferin in Höhe von 25.000,- €. Der im Exposé

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Terminhinweis: Wann ist ein Einfamilienhaus maklerrechtlich ein Einfamilienhaus? Wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt – Hat der Makler trotzdem Anspruch auf Maklerlohn? Wie wird der BGH entscheiden?

BGH – I ZR 32/24 – maklerrechtliche Einordnung der Immobilie als Einfamilienhaus (§ 656c BGB) bei Anbau mit Büro und Garage bei Doppeltätigkeit, wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt (Verhandlungstermin am 23.01.2025 um 09:00 Uhr)

In dem Verfahren I ZR 32/24 wird der BGH darüber entscheiden, ob eine Immobilie auch dann als Einfamilienhaus im Sinne von § 656c BGB einzuordnen ist, wenn das Gebäude über einen Anbau mit Büro und Garage verfügt. Des Weiteren, wird darüber entschieden, ob § 656c BGB auch dann zur Anwendung kommt, wenn nicht der Verkäufer, sondern dessen Ehefrau den Makler beauftragt hat.

Sachverhalt:

Durch Nachweis der als Maklerin beauftragten Klägerin, erwarben die Beklagten, nach Unterzeichnung einer Courtagevereinbarung mit der Maklerin, ein Grundstück, dass mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, das zusätzlich über einen Anbau mit Büro, eigenem Eingang und Hausnummer sowie eine Garage verfügt. Die klagende Maklerin war von der Ehefrau des „Terminhinweis: Wann ist ein Einfamilienhaus maklerrechtlich ein Einfamilienhaus? Wenn die Ehefrau des Verkäufers den Makler beauftragt – Hat der Makler trotzdem Anspruch auf Maklerlohn? Wie wird der BGH entscheiden?“ weiterlesen

Zugang Kündigung – Zustellung durch Post – Einwurf durch Bediensteten Deutsche Post AG – Anscheinsbeweis Zugang zu postüblichen Zustellzeiten – Wichtige BAG Entscheidung

BAG, Urt. v. 20.06.2024, 2 AZR 213/23

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist grundsätzlich anzunehmen, dass, wenn ein Bediensteter der Deutschen Post AG Briefe in einen Hausbriefkasten legt, das zu den postüblichen Zustellzeiten geschieht.

Leitsatz des BAG: Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen.

Sachverhalt:

Die Parteien streiten über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung. Laut Arbeitsvertrag bestand eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Mit Kündigungsschreiben vom vom 28.09.2021 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2021. Unstreitig ist, dass ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG das „Zugang Kündigung – Zustellung durch Post – Einwurf durch Bediensteten Deutsche Post AG – Anscheinsbeweis Zugang zu postüblichen Zustellzeiten – Wichtige BAG Entscheidung“ weiterlesen