Pkw – VW Passat – Manipulierte Software – Unzumutbarkeit der Nachbesserung zum Rücktrittszeitpunkt

LG Arnsberg, Urt. v. 12.05.2017 – Az.: I-2 O 264/16 – Quelle: NJW Heft 33/2017 v. 10.08.2017

Das Landgericht Arnsberg hat in der Entscheidung vom 12. Mai 2017 dem Käufer eines VW Passat zum Kaufpreis von etwas über 37.007,31 Euro Recht gegeben und die Volkswagen AG zur Rücknahme des Fahrzeugs, Erstattung des Kaufpreises und zur Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt und den Verzug der Beklagten mit der Rücknahme des Fahrzeugs festgestellt. Das Landgericht hat wesentlich ausgeführt, dass das im August 2012 gekaufte Fahrzeug nicht der üblichen Beschaffenheit entspricht, wenn eine darin eingebaute Software erkennt, wenn sich das Fahrzeug im Testzyklus befindet, und während dieser Testphase einen Agbasrückführungsprozess aktiviert, der zu einem geringeren Stickoxidausstoß führt.

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Unternehmensdarlehensvertrag – Unwirksame Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen Kreditinstituten und Unternehmern

BGH, Urtt. v. 09.05.2017 – Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 104/2017 vom 04.07.2017

In den beiden Verfahren sind die Darlehensnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die mit den jeweiligen Banken geschlossenen Darlehensverträge enthalten Formularklauseln, wonach der Darlehensnehmer ein laufzeitunabhängiges „Bearbeitungsentgelt“ bzw. eine „Bearbeitungsgebühr“ zu entrichten hat. Gegenstand der Klagen ist die Rückzahlung dieses Entgelts, weil die angegriffenen Klauseln nach Ansicht der Kläger unwirksam sind. Während die Klage im Verfahren XI ZR 562/15 in den Vorinstanzen erfolgreich war, wurde die Klage in dem Verfahren XI ZR 233/16 von den Vorinstanzen abgewiesen.  

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Bausparvertrag – Klausel über monatliche Kontogebühr in Darlehensphase unwirksam

BGH, Urt. v. 09.05.2017 – Az.: XI ZR 308/15 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 068/2017 vom 09.05.2017

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ unwirksam ist.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von der beklagten Bausparkasse in den von ihr abgeschlossenen Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Beklagten, die jeweils eine vom Bausparer in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ in aktueller Höhe von 9,48 € jährlich vorsehen.

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EN Storage GmbH – Insolvenzantrag gestellt – Geschäftsbetrieb vorläufig eingestellt – Zwei Anlegergruppen betroffen

Nachdem am Donnerstag, den 23.02.2017, die Büroräume der EN Storage GmbH, Herrenberg, durchsucht wurden und der Geschäftsführer, Edvin Novalic, verhaftet worden ist und sich noch in Untersuchungshaft befinden soll, hat das AG Stuttgart – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 06.03.2017 (Az.: 6 IN 190/17) gem. der §§ 21, 22 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Arreste, einstweilige Verfügungen) in das Vermögen der Schuldnerin untersagt, soweit das bewegliche Vermögen betroffen ist und RA Dr. Holger Leichtle, in Herrenberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mitgeteilt,

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Bausparvertrag – BGH bejaht Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife

BGH, Urteile v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 021/2017 v. 21.02.2017

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB* in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a.F.) – jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB** – kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind.

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Widerruf Verbraucherdarlehensvertrag – Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen

BGH, Urt. v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 467/15 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 020/2017 v. 21.02.2017

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, ob eine Klage zulässig ist, mit der die Feststellung begehrt wird, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers rückabzuwickeln ist.

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Widerrufsbelehrung – BGH entscheidet über die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

BGH, Urt. v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 381/16 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 019/2017 v. 21.02.2017

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, welche Bedeutung den besonderen Umständen der konkreten Vertragssituation – Anwesenheit Bankkunde und Bankmitarbeiter – bei der Bewertung von Widerrufsbelehrungen zukommt.

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Sofortüberweisung.de reicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel

OLG Frankfurt a.M. – Urt. v. 24.08.2016 – Az.: 11 U 123/15 – Quelle: NJW Heft 50/2016 v. 08.12.2016

Das OLG Frankfurt a.M. hat dem zur Deutschen Bahn AG gehörenden Reiseportal start.de erlaubt, die Sofortüberweisung als alleinige kostenlose Zahlungsmöglichkeit im Internet anzubieten.

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Beweislastumkehr bei Sachmangel – Aufgabe und Änderung der Rechtsprechung

BGH, Urt. v. 12.10.2016 – Az.: VIII ZR 103/15 – Quelle: NJW Heft 49/2016 v. 01.12.2016

Der 8. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass § 476 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen ist, dass die dort vorgesehene Beweislastumkehr zugunsten des Käufers schon dann greift, , wenn diesem der Nachweis gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (ohne Mangelerscheinung) gezeigt hat, der – unterstellt, er hätte seine Ursache in einem dem Verkäufer zuzurechnenden Umstand – dessen Haftung wegen Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit begründen würde.

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Abo – Streamingdienste – Verkürzter Widerruf

OLG München, Urt. v. 30.06.2016 – Az.: 6 U 732/16 – Quelle: NJW Heft 49/2016 v. 01.12.2016

Das OLG München hat mit dem zitierten Urteil zugunsten des Streamingdienstes Sky Online entschieden, dass das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten nicht nur beim einmaligen Herunterladen eines solchen Inhalts, sondern auch bei längerfristigen Leistungen in Form von Abonnements gilt. Mit Sky Online lassen sich exklusive Inhalte des Pay-TV-Senders ohne Receiver auf mobilen Endgeräten empfangen.

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