Widerruf von nach dem 10.06.2010 geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen

  1. EuGH Urt. v. 26.03.2020 – Az.: C-66/19
  2. Vorlagebeschluss LG Saarbrücken v. 17.01.2019 – Az.: 1 O 164/19
  3. OLG Stuttgart Beschluss v. 04.02.2019 – Az.: 6 U 88/18
  4. BGH Beschlüsse v. 04.02.2020 – Az.: XI ZR 175/19; 02.04.2019 – Az.: XI ZR 488/17 und  19.03.2019 – Az.: XI ZR 44/18
  5. OLG Brandenburg Urt. v. 03.04.2019 – Az.: 4 U 99/18

Vorabhinweis:

Nachdem der EuGH auf die Vorlage des LG Saarbrücken die Widerrufsinformation nach dem Muster der Anlage 6 zur Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in der ab dem 11.06.2010 geltenden Fassung als nicht Unionskonform bewertet hat, führt das nicht automatisch dazu, dass nun noch alle erklärten Widerrufe von Verbraucherdarlehensverträgen im Ergebnis als wirksam von den Gerichten eingestuft werden, nur weil nach dem Urteil des EuGH ein Verstoß gegen die Richtlinie 2008/48/EG vorliegt. So hat das OLG Stuttgart sich in dem unter Ziff. 3 aufgeführten Beschluss gegen die Annahme einer Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung in der streitigen Fassung ausgesprochen, es sieht auch keinen Verstoß gegen die Verbraucherkreditlinie, da diese nicht die Wiedergabe sämtlicher Pflichtangaben in der Widerrufsinformation erfordere. Insbesondere verweist das OLG Stuttgart auf den Willen des Gesetzgebers, der mit Regelung zum Fristbeginn in Anlage 6 EGBGB a.F. zum Ausdruck gekommen ist, eine Nichtbeachtung durch die Rechtsprechung einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip bedeuten würde – Gewaltenteilung.

Genauso hat sich der Bundesgerichtshof in seinen unter Ziff. 4 zitierten Beschlüssen, mit explizierter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des LG Saarbrücken zum EuGH, geäußert,  „Widerruf von nach dem 10.06.2010 geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen“ weiterlesen

Beilackierungskosten – Ersatz bei fiktiver Schadensabrechnung zulässig

BGH, Urt. v. 17.09.2019 – Az.: VI ZR 396/18

Der BGH (VI. Zivilsenat) hat endlich zu der von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilten Frage Stellung genommen, ob im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis die Beilackierungskosten gemäß § 249 BGB erstattungsfähig sind oder nicht. 

Nach Auffassung des BGH ist das der Fall, wobei es dazu ausreichend sei, dass der durch den Verkehrsunfall geschädigte Anspruchsteller unter Beweisantritt darlegt, dass sein Fahrzeug einen Farbton aufweise, der die Einlackierung der angrenzenden Karosserieteile technisch zwingend erfordere. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte das auch der Sachverständige in seinem Gutachten so beurteilt und ausgeführt. „Beilackierungskosten – Ersatz bei fiktiver Schadensabrechnung zulässig“ weiterlesen

Verkehrsunfallschaden – fiktive Schadensberechnung im Deliktsrecht (Gutachten/Kostenvoranschlag) weiter möglich

OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.11.2019 – 22 U 16/19

In seiner Entscheidung stellt das OLG Frankfurt a.M. klar, dass im Deliktsrecht, auch weiterhin, entgegen einer zum Werkvertragsrecht ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2018, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen fiktiv – auf Gutachtenbasis bzw. Kostenvoranschlag – geltend gemacht und abgerechnet werden kann.

Das OLG hat seine Entscheidung im Wesentlichen – daneben auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum allgemeinen Schadensersatzrecht – auf den Wortlaut des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, der zentralen Norm im allgemeinen Schadensersatzrecht, gestützt, nach der der Geschädigte bei der „Verletzung einer Person oder bei der Beschädigung einer Sache statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen“ kann. Weiter hat das OLG zur Begründung ausgeführt, dass bei Verzicht auf die Durchführung der Reparatur, ein entsprechender Wertverlust am Fahrzeug verbleibt.

Zu der Entscheidung war es nach Klageabweisung in Bezug auf die fiktive Schadensberechnung in der ersten Instanz durch das LG (Darmstadt Urt. v. 23.11.2018 – 2 O 471/16) gekommen, „Verkehrsunfallschaden – fiktive Schadensberechnung im Deliktsrecht (Gutachten/Kostenvoranschlag) weiter möglich“ weiterlesen

Zweitwohnungssteuer Berlin – Unterjährige Neufestsetzung bei Wohnungswechsel und geringerer Miete bei Anzeige bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Besteuerungszeitraums nach dem Zweitwohnungssteuergesetz des Landes Berlin – FG Berlin-Brandenburg – Az.: 14 K 14293/17 – Bevollmächtigter – RA Konnegen

Sachverhalt / Verfahrensgang:

Der Kläger hatte in Berlin eine Zweitwohnung inne, von Juni 2016 bis einschließlich April 2017 mit einer Nettokaltmiete in XY Euro im Monat (Wohnung A), nach einem Wohnungswechsel ab dem 01. Mai 2017 mit einer niedrigeren Nettokaltmiete in Höhe von XX Euro im Monat (Wohnung B). Mit Bescheid vom Juli 2016 hatte das Finanzamt die Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2016, 2017 und 2018 anhand der Nettomiete der Wohnung A festgesetzt. Nach dem Umzug in die günstigere Wohnung B, legte der Kläger an Amtsstelle den neuen Mietvertrag zur Wohnung B vor und beantragte die Neufestsetzung der Zweitwohnungsteuer unter Berücksichtigung der neuen geringeren Nettokaltmiete. 

„Zweitwohnungssteuer Berlin – Unterjährige Neufestsetzung bei Wohnungswechsel und geringerer Miete bei Anzeige bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Besteuerungszeitraums nach dem Zweitwohnungssteuergesetz des Landes Berlin – FG Berlin-Brandenburg – Az.: 14 K 14293/17 – Bevollmächtigter – RA Konnegen“ weiterlesen

Teilgewinnabführungsvertrag mit GmbH – besteht nach Formwechsel in AG fort

BGH, Urt. v. 16.07.2019 – II ZR 175/18 

Teilgewinnabführungsverträge mit einer GmbH als abführungspflichtiger Gesellschaft unterliegen keinen besonderen Wirksamkeitsanforderungen, wenn sie keine satzungsüberlagernde Wirkung haben (GmbHG §§ 53, 54; AktG § 292 Abs. 1 Nr. 2). Ob dies auch dann gilt, wenn ein Großteil oder zumindest überwiegender Anteil der Gewinne abzuführen ist, hat der II. Senat offen gelassen.

Erhält eine zur Teilgewinnabführung verpflichtete GmbH durch Formwechsel die
Rechtsform einer Aktiengesellschaft, berührt dies den Fortbestand eines zuvor wirksam abgeschlossenen Teilgewinnabführungsvertrags nicht. Der Teilgewinnabführungsvertrag ist infolge des Formwechsels gemäß § 294 Abs. 1 AktG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Parteien des Teilgewinnabführungsvertrags sind aus dem bestehenden Vertragsverhältnis wechselseitig verpflichtet, die Eintragung herbeizuführen (AktG § 292 Abs. 1 Nr. 2, § 294 Abs. 1; UmwG § 202 Abs. 1 Nr. 1).

Sachverhalt: Die Klägerin ging 1992 aus einer formwechselnden Umwandlung aus einer LPG hervor und schloss kurz darauf mit der DG-Bank in Bezug auf Altverbindlichkeiten der LPG (rund 14 Mio. DM) eine Rangrücktrittsvereinbarung. die Beklagte GmbH wurde im Zuge einer Umstrukturierung gegründet

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GmbH-Gesellschafterliste und deren Legitimationswirkung / Aufsichtsrat bei GmbH aufgrund Öffnungsklausel im Gesellschaftsvertrag – BGH Urteil v. 02.07.2019 – II ZR 406/17 – Leitsatzentscheidung

a) Wird einer GmbH nach Einziehung eines Geschäftsanteils durch eine einstweilige Verfügung untersagt, eine neue Gesellschafterliste, die den von der Einziehung Betroffenen nicht mehr als Gesellschafter ausweist, beim Amtsgericht zur Veröffentlichung im Handelsregister einzureichen, ist die Gesellschaft nach Treu und Glauben gehindert, sich auf die formelle Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zu berufen, wenn entgegen der gerichtlichen Anordnung eine veränderte Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht und im Registerordner aufgenommen worden ist.

b) Die Einrichtung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH auf der Grundlage einer Öffnungsklausel im Gesellschaftsvertrag ist keine Satzungsänderung und ohne Beachtung der für eine Satzungsänderung geltenden Vorschriften zulässig, wenn die Ermächtigung ausreichend bestimmt ist und der Einrichtungsbeschluss nicht gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt.

Vorinstanzen. LG Berlin, Entscheidung vom 25.06.2015 – 104 O 93/14 – KG, Entscheidung vom 09.11.2017 – 23 U 67/15

Sachverhalt: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall


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Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen – BGH Urteile vom 06.08.2019 – X ZR 128/18 + X ZR 165/18 – BGH Pressemitteilung Nr. 105/2019 vom 06.08.2019

Die Kläger des Verfahrens X ZR 128/18 buchten bei der beklagten Reiseveranstalterin für die Zeit vom 17. Juli bis 7. August 2016 eine Urlaubsreise, die Flüge von Frankfurt am Main nach Las Vegas und zurück sowie verschiedene Hotelaufenthalte umfasste. Den Klägern wurde die Beförderung auf dem für sie gebuchten Hinflug verweigert. Sie flogen daher am folgenden Tag über Vancouver nach Las Vegas, wo sie mehr als 30 Stunden später als geplant eintrafen, und verlangen nunmehr von der Beklagten die Erstattung der für die beiden ersten Tage der Urlaubsreise angefallenen Kosten des Mietwagens und des gebuchten, aber nicht genutzten Hotelzimmers sowie der Kosten für eine wegen der geänderten Reiseplanung erforderlich gewordene Übernachtung in einem anderen Hotel.

Der Kläger des Verfahrens X ZR 165/18 „Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen – BGH Urteile vom 06.08.2019 – X ZR 128/18 + X ZR 165/18 – BGH Pressemitteilung Nr. 105/2019 vom 06.08.2019“ weiterlesen

Terminhinweis – Abtretung mietrechtlicher Ansprüche an Legal-Tech-Anbieter (Mietpreisrechner) – Unwirksamkeit oder Wirksamkeit – BGH VIII ZR 285/17

Der ursprünglich auf den 12.06.2019 anberaumte Termin der Revisionsverhandlung wurde verlegt auf den 16.10.2019. Siehe auch die Mitteilung zu den unterschiedlichen Auffassungen und Urteilen der Kammern für Mietsachen bei dem LG Berlin dazu vom 18.10.2018

https://www.konnegen-rechtsanwalt.de/?p=359#more-359

Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe durch Kreditinstitut kündbar (BGH, Urt. v. 14.05.2019 – XI ZR 345/18)

Sachverhalt:

Die Kläger schlossen 1996 und 2004 insgesamt drei Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“  mit der beklagten Sparkasse. Die Beklagte hatte 1996 mit einer Werbebroschüre geworben, die u.a. eine Musterberechnung zur Entwicklung eines Sparguthabens über einen Zeitraum von 25 Jahren mit einer monatlichen Sparrate von 150 DM einschließlich der jährlichen Prämienzahlungen enthält. Die Verträge enthalten eine Steigerung der Zahlung einer Prämie von 3 % der im abgelaufenen Sparjahr erbrachten Sparbeiträge bis auf  50 % der geleisteten Sparbeiträge bis zum Ablauf des 15. Jahres.

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Sanierungsgewinne wieder Steuerfrei – § 3 a EStG

Nachdem die EU-Komission die beihilferechtliche Unbedenklichkeit der neuen Steuerbefreiungstatbestände  bestätigt hat, werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen (Sanierungsertrag) aus einem Schuldenerlass (z. B. Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis, Forderungsverzichte), der zum Zwecke der Unternehmenssanierung erfolgt, gemäß § 3 a Absatz 1 Satz 1 EStG von der Steuer befreit. Dazu müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen vorliegen, wobei verfahrensrechtlich zwischen Altfällen, Schuldenerlass vor dem 09.02.2017 einerseits und Schuldenerlass nach dem 08.02.2017 andererseits, zu unterscheiden ist:

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