Eine abstrakte Definition zum IT-Recht findet sich im deutschen Gesetz nicht. Das IT-Recht ist Querschnittsmaterie und es kommt zu Überschneidungen und Anwendung mit und in anderen Rechtsgebieten.
Erstellen und Prüfen von z. B.
- Verträgen über Individualsoftware; Verträge über Verkauf, Vermietung, Leasing und zum Vertrieb von Standardsoftware sowie über Anpassung von Standardsoftware.
- Verträge im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs
Beratung und Vertretung im Bereich des geistigen Eigentums (z. B. Urheberecht und anderer ausschließlichen Immaterialgüterrechte).
Vertretung außergerichtlich und gerichtlich.